Bei dem zu versichernden Tier sind alle folgenden Voraussetzungen erfüllt:
In den letzten 6 Monaten vor Antragstellung/Angebotserstellung wurde kein operativer Eingriff vorgenommen und zurzeit ist kein operativer Eingriff geplant, erforderlich und auch nicht ärztlich angeraten. Nach folgenden Behandlungen/Operationen ist hingegen eine Annahme möglich:
- - medizinisch nicht indizierte Kastration/Sterilisation
- - unfallbedingte Zahnextraktion
- - unfallbedingte Extraktion von Krallen
- - Schließen offener unfallbedingter Wunden durch Nähte oder Klammern
Es liegen keine der folgenden Erkrankungen vor:
- - Epilepsie
- - Diabetes
- - Schilddrüsenerkrankungen
- - Allergien
- - Hüftgelenksdysplasie
- - Ellenbogengelenksdysplasie
- - Umfangsvermehrung/Tumore
- - Körperliche Behinderungen/Fehlbildungen
Das zu versichernde Tier ist aktuell nicht chronisch krank. Unter „chronisch“ ist in diesem Zusammenhang jede Erkrankung oder Unfallfolge zu verstehen, deren Symptome länger als 8 Wochen bestehen oder voraussichtlich bestehen werden.
Es wird derzeit keine ärztliche Behandlung durchgeführt (hierzu zählen auch Behandlungen wegen Wurm- oder Parasitenbefall) und es ist keine Behandlung geplant, angeraten oder empfohlen. Vorsorgliche Impfungen, Wurm- oder Parasitenbehandlungen ohne Befall sind hiervon ausgenommen.
Falls ein Bluttest durchgeführt worden ist (Keine Pflicht zur Durchführung eines Bluttests):
Es wurden mittels Blutuntersuchung keinerlei Hinweise für den Kontakt mit Blutparasiten festgestellt (auch wenn sich dieser zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit klinischen Symptomen äußert). Diese vektorübertragenen Krankheiten umfassen unter anderem: Borreliose, Anaplasmose, Ehrlichiose, Babesiose, Hepatozoon, Leishmaniose sowie Mikro- und Makrofilarien.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Tier, für dessen Behandlung Sie eine Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig identifizierbar ist.
Dies ist der Fall, wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung durch einen Chip mit Chipnummer oder eine eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet und entsprechend in der von Ihnen eingereichten Rechnung des behandelnden Tierarztes durch die Angabe der identischen Nummer identifiziert ist, oder ein vergleichbarer eindeutiger Nachweis, der die Identifizierung des versicherten Tieres ermöglicht, erbracht worden ist.
Wichtige Hinweise:
Bitte beachten Sie: Für bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes
- - bekannte bestehende Erkrankungen und Fehlbildungen oder deren klinisch relevanter Symptome sowie
- - für bereits angeratene/erforderliche/geplante Behandlungen und Operationen
besteht unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages zu keinem Zeitpunkt Versicherungsschutz!
Eine Bestätigung, dass das zu versichernde Tier alle Voraussetzungen erfüllt, ist nach bestem Wissen wahrheitsgemäß abzugeben.
Bei einer unrichtigen bzw. unzutreffenden Bestätigung kann die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG vom Vertrag zurücktreten bzw. die Leistung verweigern.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Mitteilungen nach
§19 Abs. 5 VVG.
Falls Bedarf an einer weiteren Prüfung des Sachverhaltes oder an einer Erläuterung dieser Entscheidungsgrundlage besteht, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter mit der Telefonnummer
022182829070 oder per E-Mail an: kontakt@dogprotect24.de.